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AOK-FacharztProgramm Gastroenterologie
Am 8. Juli
startete das AOK-FacharztProgramm Gastroenterologie, mit dem die
Vertragspartner AOK Baden-Württemberg, MEDI und der Berufsverband
Niedergelassener Gastroenterologen (BNG) in Baden-Württemberg die
Versorgung von Patienten mit Magen-Darm-Erkrankungen optimieren wollen.
Einschreiben können sich die HZV-Versicherten bei den teilnehmenden
Fachärzten und bei ihrem Hausarzt, sobald mindestens 50 Prozent der
Gastroenterologen ihre Teilnahme an dem neuen Vertrag erklärt haben.
Im Folgenden sind die aktuellen Informationen sowie die relevanten Vertragstexte, Anlagen (Al) und/oder
Anhänge (Ah) des Gastroenterologievertrages thematisch geordnet aufgeführt.
| Aktuelle Informationen |
Sprechen Sie Ihre Zuweiser an, Patienten in die Facharztebene einzuschreiben
Starterpaket: Nachdem das Quorum für den Vertrag erreicht wurde, konnten am 20.09.2010 die ersten Praxen schon Starterpakete empfangen. Darin Enthalten sind: - Teilnahmeerklärungen für den Versicherten
- Merkblatt für Versicherte
- Patientenflyer
- Bogen mit Adressaufklebern für den Versand an die AOK BaWü
Diese Formulare können Sie über dieses Antwortfax nachbestellenVertragssoftware und Konnektor: - Die aktuelle Liste der Vertragssoftwarehersteller und den
Stand der
Zertifizierung können Sie hier einsehen.
- Informationen über die Verwendung und Bestellung des Konnektors finden Sie hier.
Schulungstermine:
- Das sind die
Schulungstermine für den
Sedierungskurs (G2
Schulung) des bng.
Flyer für des AQAI Simulationszentrums in Mainz - Partner des bng
- Wir bieten auch wieder Präsenz- und Telefonschulungen zur Abrechnung an. Vereinbarn Sie momentan individuelle Termine mit uns!
Anschlussvertrag nach § 140 SGB V: wichtige
Vertragsinformationen
Rundschreiben: Alle relevanten Rundschreiben zum
Gastroenterologie-Vertrag finden Sie immer aktuell hier Ihr Ansprechpartner der AOK vor Ort ist der Arzt-Partner-Service (APS)
Kontakt zum APS der AOK
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| Gastroenterologievertrag |
Hauptvertrag: Teinahmebedingungen und Teilnahmeerklärungen für Fachärzte:
Teilnahmebedingungen und Teinahmeerklärung für HzV-Versicherte: Die
Teilnahmebedigung für HzV-Versicherte, die sich in das AOK
FacharztProgramm Gastroenterologie einschreiben, ergeben sich aus der Satzung
der AOK in ihrer jeweils aktuellen Fassung in Verbindung mit:
Datenschutzvertrag: |
| Vergütung und Abrechnung |
Vergütungssystematik: Zuschlagsregelungen:
Prüfwesen:
Verfahren zur Praxisgebühr:
|
| IT und Prozesse |
Vertragssoftware: AOK-elektronischer Patientenpass: Prozessbeschreibung: |
(Stand Feb. 2011)
Präsentation zum Gastroenterologievertrag
Grundlagen und Ziele
Teilnahmevoraussetzungen
Einschreibung
Vergütungssystematik
Ausblick
Vertragsschulung: Präsenzveranstaltung oder E-Learning
Für das AOK FachrztProgramm Gastroenterologie wird als Teilnahmevoraussetzung der Besuch einer Infoveranstaltung bzw. Absolvieren eines E-Learning Modul beinhalten.
Das E-Learning- Modul wird Ihnen an dieser Stelle voraussichtlich bis Jahresende zur Verfügung gestellt werden können.
Fallwert-Rechner
Damit Sie ausrechnen können, wie Ihre Vergütung von der AOK zukünftig aussehen könnte, werden wir für Sie einen Fallwert-Rechner erstellen, der hier abrufbar sein wird.
Vertragssoftware
Jeder am 73c-Vertrag teilnehmende Facharzt wird eine zertifizierte Vertragssoftware in der jeweils aktuellen Version zu nutzen haben. Nur damit können die Behandlungsdaten entsprechend dem Vertrag erfasst und die Leistungen abgerechnet werden.
Die Vertragssoftware wird Sie zudem darin unterstützen, die rationalen Pharmakotherapie umzusetzen: Ähnlich wie im HZV Vertrag wird es einen Zuschlag geben, wenn Sie in Ihrer Praxis die Pharmaverträge der AOK unterstützen.
Informationen über die zertifizierte Vertragssoftware bzw. den Stand des Zertifizierungsverfahren für die verschiedenen Praxisprogramme werden Sie hier finden.