Anfragen von Versicherungen äußerst restriktiv handhaben
Einen zunehmend laxen Umgang mit Patientendaten beklagt Dr. Alfried Schinz, Landesvorsitzender von MEDI Bayern. „Es werden immer mehr Wünsche an uns Ärzte herangetragen, medizinisch relevante Unterlagen über unsere Patienten an die Sozialversicherungen abzugeben“, berichtet Schinz. Das gehe sogar so weit, dass die Ärzte von Privatversicherungen aufgefordert werden, Unterlagen herauszugeben, die zur Prüfung dienen sollen, ob der Versicherte seinen Auskunftspflichten beim Abschluss einer Versicherung nachgekommen ist. „Die Vorlage einer unterschriebenen Entbindung von der Schweigepflicht ist die Ausnahme“, erklärt Schinz.
Eine solche Praxis birgt nach Ansicht von MEDI Bayern die Gefahr, dass einer missbräuchlichen Verwendung von Daten, die eigentlich nur dem Arzt zugänglich sein sollen, und auch im Prinzip die Arztpraxis nicht verlassen sollten, Tür und Tor geöffnet wird. „Deshalb fordern wir alle Ärzte auf: Lassen Sie sich unbedingt eine Entbindung von der Schweigepflicht vorlegen, bevor sie in dieser Weise aktiv werden“, sagt Schinz. Wenn es um Anfragen von Privatversicherung geht, sollten die Unterlagen nur den Patienten selbst ausgehändigt werden, empfiehlt Schinz. „Dann können die Betroffenen selbst entscheiden, wie sie mit den Unterlagen umgehen wollen“, so der MEDI Landesvorsitzende. Zuvor sollten sie sich jedoch mit einer Person ihres Vertrauens beraten.
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